Inbegriffen sind: Wasser, Strom, Wlan, Heizung, Bettwäsche, Handtücher
und Geschirr.
Mit 1. Jänner 2014 wird in
Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe
werden für den Ausbau und die
Erhaltung von Infrastrukturen
und Dienstleistungen, sowie für
die Organisation von kulturellen
und sportlichen Veranstaltungen
eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro
Gast und Nächtigung von den
Beherbergungsbetrieben
eingehoben. Die Höhe dieser
kommunalen Abgabe richtet sich
nach der Kategorie des
Betriebes. Kinder und
Jugendliche unter 14 Jahren sind
von der Abgabe befreit. Die
Ortstaxe wird bei Abreise fällig
und ist in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. |